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Privacy Policy
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anlässe im Kraftwerk
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Veranstalter und dem Dienstleiter Impact Hub Zürich / Kraftwerk erhält seine Gültigkeit mit der schriftlichen Rückbestätigung (per Email) an das Kraftwerk Booking Team. Sämtliche Vereinbarungen und Offerten basieren auf den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB), sie bilden einen integrierten Bestandteil jedes Vertrages. Diese AGB dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Impact Hub Zürich / Kraftwerk geändert werden.
Bei rechtswidriger oder imageschädigender Nutzung von gemieteten Räumlichkeiten behält sich Impact Hub Zürich / Kraftwerk vor, vom Vertrag zurückzutreten oder laufende Verhandlungen abzubrechen. Sofern keine unterzeichnete Vereinbarung vorliegt, können die Verhandlungen jederzeit ohne Nennung von Gründen abgebrochen werden.
Ist es dem Impact Hub Zürich / Kraftwerk wesentlich erschwert oder unmöglich durch höhere Gewalt (Naturereignisse, unvorhergesehener Einwirkung Dritter etc.) die vertraglich vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht einzuhalten so kann es entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.
Haftung
Die Infrastruktur sowie die Einrichtung des Kraftwerks müssen sorgfältig behandelt werden. Der Veranstalter haftet dem Impact Hub Zürich / Kraftwerk gegenüber für Verlust, Schaden und, oder Beschädigung an der Einrichtung oder Infrastruktur des Kraftwerks, die in jeglicher Art vor, während und nach der Veranstaltung von ihm selber, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmern oder anderer Dritten verursacht werden. Sollte es zu einer solchen Verletzung kommen, ist umgehend der Event Manager des Kraftwerks zu informieren.
Der Dienstleister Impact Hub Zürich / Kraftwerk lehnt jede Haftung für Schäden, Unfall und Verlust sowie Diebstahl an Sachen, Daten oder Personen ab, die vom Veranstalter, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmern oder anderer Dritten mitgebracht werden. Die Versicherung dieser Sachen, Daten und Personen obliegt dem Veranstalter. Der Impact Hub Zürich / Kraftwerk kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung verlangen.
Soweit der Impact Hub Zürich / Kraftwerk vereinbarungsgemäss für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtung bestellt oder vermittelt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Für Sorgfalt und ordnungsgerechten Gebrauch sowie die zeitige Rückgabe deren haftet der Veranstalter und stellt das Impact Hub Zürich / Kraftwerk von jeglichen Ansprüchen vom Veranstalter selber oder Dritten gegenüber frei. Bewilligungen jeglicher Art sind vom Veranstalter selber und auf eigene Rechnung einzuholen. Im Zusammenhang mit Musikauftritten sind allfällige urheberrechtliche Entschädigungen von Veranstalter selber anzumelden und einzuholen. Bei Verletzung dieser lehnt der Impact Hub Zürich / Kraftwerk jegliche Haftung ab.
Der Veranstalter verpflichtet sich zu Ruhe und Ordnung sowie zur Einhaltung von allfälligen Anweisungen durch das Personal des Kraftwerks. Des Weiteren verpflichtet er sich, den Impact Hub Zürich / Kraftwerk vor sämtlichen zivil- oder öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Veranstaltungsteilnehmern, Vertragspartnern, Gästen, Mitarbeitern, Behörden und anderen Dritten auf Grund seiner Veranstaltung in irgend einer Weise gegen den Impact Hub Zürich / Kraftwerk gestellt werden, komplett frei zu halten und für sämtliche Forderungen gesamthaft aufzukommen.
Informationspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, bezüglich Gegenstand, Inhalt und Form der Veranstaltung gegenüber dem Impact Hub Zürich / Kraftwerk vor Vertragsabschluss zur Transparenz. Der Impact Hub Zürich / Kraftwerk behält sich vor, Anlässe und Veranstaltungen, die ethisch, politisch oder religiös polarisieren, nicht auszurichten oder, sollte der Gegenstand der Veranstaltung erst nach Vertragsabschluss bekannt werden, diese auch kurzfristig folgenfrei abzusagen.
Gemäss den Wertvorstellungen des Impact Hub Zürich, erlaubt sich das Impact Hub Zürich / Kraftwerk, Veranstaltungsanfragen aus der Waffen-, Tabak-, Alkohol- und Pharmaindustrie ohne Begründung abzulehnen.
Personenzahl
Die Personenzahl benötigen wir bis 7 Arbeitstage vor Anlassbeginn. Der Veranstalter kann bis 3 Arbeitstage vor Eventbeginn eine Abweichung der Personenzahl von +/- 10% ans Kraftwerk Booking Team kommunizieren. Diese Zahl gilt als Basis zur Verrechnung. Ist die effektive Anzahl der Personen kleiner, so gilt die 3 Tage vor Event bestätigte Anzahl der Personen als Verrechnungsgrundlage. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist der Veranstalter jedoch gebeten, auch weitere Abweichungen der Personenzahl bis zum Eventtag transparent zu kommunizieren - dies um Food Waste zu vermeiden.
Reservierte Zeiten
Um den Ablauf des Anlasses und die Einteilung des Personals auch zeitlich gut planen zu können, müssen genaue Reservationszeiten sowie ein grober Ablaufplan angegeben werden. Auf- und Abbauzeiten sind vom Veranstalter einzuplanen und in der Buchungsdauer zu berücksichtigen.
Raumnutzung / Raumänderung / Miete
Der Impact Hub Zürich / Kraftwerk behält sich das Recht vor, Raumänderungen kurzfristig vorzunehmen, sofern die neuen Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters sowie seinem Einverständnis entsprechen.
Die Räumlichkeiten im Kraftwerk können nur wochentags bis 00.00 Uhr belegt werden.
Das Anbringen von Dekorations- und Werbematerial ist mit dem Impact Hub Zürich / Kraftwerk vorgängig zu besprechen. Das Aufstellen von Werbematerial und Panneaux ist im Gastro-Space nicht gestattet. Kunstwerke und Dekorationsgegenstände in den Räumen gehören zu den Räumlichkeiten und müssen, falls verschoben, vom Veranstalter wieder an ihre Ursprungsorte zurückgestellt werden. Bei Missachtung erlaubt sich der Impact Hub Zürich / Kraftwerk, einen Aufpreis von min. CHF 100 für Mehraufwand zu verrechnen. Bei Verschwinden von Einrichtungsgegenständen während der Mietdauer werden die Kosten für den Ersatz dem Veranstalter weiterverrechnet.
Feuerpolizeilich festgelegte Regelungen der Fluchtwege, Rauchverbot und Personenzahlen der Räume dürfen zu keinem Zeitpunkt missachtet oder überschritten werden. Die Einhaltung dieser Regelungen obliegt dem Veranstalter, das Impact Hub Zürich / Kraftwerk lehnt bei zuwiderhandeln jede Haftung ab.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Das Catering-Angebot im Kraftwerk wird ausschliesslich von der Kraftwerk Küche zubereitet. Bei Missachtung dieser Regel verrechnet der Impact Hub Zürich / Kraftwerk einen Aufpreis von 25% auf die Raummiete.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Der Technikpartner des Impact Hub Zürich / Kraftwerk ist die Firma SmARTec.
Der Veranstalter ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe der zur Verfügung gestellten technischen Hilfsmittel verantwortlich. Beschädigungen derer werden dem Veranstalter vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Mitarbeiter
Die gastronomische Infrastruktur im Kraftwerk kann Gruppen bis 25 Personen mit den intern angestellten Mitarbeitern abdecken. Diese werden nicht an den Veranstalter weiterverrechnet.
Bei Spezialanfragen resp. spezifischen Betreuungsbedürfnissen kann diese Regelung ausser Kraft treten.
Ab 25 Personen kooperiert der Impact Hub Zürich / Kraftwerk mit externen Personalvermittlern und verrechnet deshalb diese Personalkosten an den Veranstalter weiter.
Es gelten folgende Tarife:
Service Mitarbeiter
Chef de Service 65 CHF / H
Barista 65 CHF / H
Commis de Rang 45 CHF / H
Küchenpersonal
Head Chef 85 CHF / H
Sous Chef 65 CHF / H
Chef de Partie 55 CHF / H
Event Support 45 CHF / H
Das Kraftwerk ist am Wochenende für Veranstaltungen geschlossen. Bei Exklusivbuchungen am Samstag oder Sonntag wird ein Hosting Tarif von 95 CHF pro Stunde obligatorisch an den Veranstalter weiterverrechnet.
Anlieferungen, Abholungen und Versand von Material
Anlieferungen von Material für Ihre Veranstaltung müssen so kurzfristig wie möglich im Kraftwerk durchgeführt werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Material nur werktags zwischen 08.00 und 16.00 Uhr angeliefert und abgeholt werden darf. Anlieferungen ausserhalb dieser Zeiten können nur nach ausdrücklicher Absprache bewilligt werden.
Alles angelieferte Material muss am Veranstaltungstag vom Veranstalter wieder abgebaut / abgeholt werden. Abholungen nach dem Veranstaltungstag können nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Kraftwerk Booking Team bewilligt werden.
Sendungen für Anlässe nehmen wir gerne entgegen. Wir bitten um folgende Angaben an die Adresse:
Kraftwerk / Eventabteilung / Anlassnahme, Veranstalter, Anlassdatum / Selnaustrasse 25 / 8001 Zürich
Unvollständig adressierte Sendungen werden nicht angenommen. Allfällige Versandkosten und Zollgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters.
Verwendung von Logo / Einladungen / Medienanzeigen
Ohne Einwilligung des Impact Hub Zürich / Kraftwerks darf dessen Firmenlogo nicht verwendet werden. Auf Anfrage und Nennung der Nutzung werden wir Ihnen ein Logo vom Kraftwerk zukommen lassen.
Medienanzeigen und sonstige Werbung mit Hinweis auf Veranstaltungen im Kraftwerk bedürfen der vorherig schriftlichen Zustimmung des Impact Hub Zürich / Kraftwerks. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist der Impact Hub Zürich / Kraftwerk berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ertragsausfall hinreichend dem Veranstalter zu verrechnen.
Annullation / Rücktritt
Wird der Anlass annulliert, entstehen dem Vertragspartner folgende Rechnungsbeträge:
Event Space und Kommandoraum
> 60 Tage : Annullation kostenlos
60 Tage > 40 Tage : 25% der vereinbarten Raummiete
39 Tage > 30 Tage : 50% der vereinbarten Raummiete und 30% des bestätigten Cateringpreises (F&B, F&B Infra, Personal)
29 Tage > 10 Tage: 75% der vereinbarten Raummiete und 45% des bestätigten Cateringpreises (F&B, F&B Infra, Personal)
< 9 Tage : 100% der vereinbarten Raummiete und 100% des bestätigten Cateringpreises (F&B, F&B Infra, Personal)
Containerräume K1 - K8
> 14 Tage : Annullation kostenlos
13 Tage > 6 Tage : 25% der vereinbarten Offerte
5 Tage > 2 Tage : 50% der vereinbarten Offerte
< 48 Std. : 100% der vereinbarten Offerte
Bei Absage am Anlassdatum werden 100% der Raummiete und des Menupreises der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl verrechnet.
Rechnungsstellung
Wird nichts anderes mitgeteilt, so gehen alle Rechnungen zu Lasten des Veranstalters. Wird eine andere Rechnungsadresse gewünscht, ist diese vorgängig mitzuteilen.
Der Veranstalter ist mit der Bestätigung der Vereinbarung verpflichtet, die Leistungen an den Impact Hub Zürich / Kraftwerk ab Rechnungserhalt innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Dies gilt auch für Leistungen, welche der Impact Hub Zürich / Kraftwerk an Dritte geleistet hat. Der Veranstalter ist haftbar für nichtbezahlte Rechnungen von Teilnehmern.
Gerichtsstand
Auf den Vertrag ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
Ausgabe: Januar 2019